ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.gemeinde-telfes.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Derzeit sind keine der Gemeinde bekannten Unvereinbarkeiten vorhanden.
2. Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit keine.
3. Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Inhalte, die gemäß § 76 Abs. 1 TGADG von den Anforderungen ausgenommen sind, insbesondere:
- Dateien in Büroanwendungsformaten, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind,
- aufgezeichnete Audio- und Videomedien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden,
- Inhalte Dritter, die von der Gemeinde weder finanziert noch entwickelt wurden und nicht ihrer Kontrolle unterliegen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt und am 28.07.2026 zuletzt aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des § 76 TGADG erfolgte durch Selbstbewertung auf Grundlage der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte laufend überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind oder Mängel hinsichtlich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an:
Gemeinde Telfes im Stubai
Bahnstraße 1
6165 Telfes im Stubai
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst konkret und führen Sie die betroffene URL bzw. das betroffene Dokument an.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie von der oben genannten Kontaktmöglichkeit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich mittels Beschwerde an die zuständige Ombudsstelle des Landes Tirol wenden.
Die Beschwerde wird dahingehend geprüft, ob ein Verstoß gegen die Bestimmungen des§ 76 Tiroler Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzes (TGADG) vorliegt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, werden Handlungsempfehlungen zur Behebung der festgestellten Mängel ausgesprochen.
Amt der Tiroler Landesregierung
Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Leopoldstraße 3
6020 Innsbruck
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website des Landes Tirol.
